
Transport von Gefahrgut – was ist zu beachten?
Die Polizei hat im Jahr 2023 etwa 8.000 Gefahrgut-Lkws kontrolliert und musste bei jedem fünften Fahrzeug einen Regelverstoß feststellen – die Ladung wurde nicht ordnungsgemäß gesichert oder entsprechende Warnhinweise wurden nicht angebracht. Dabei geht es bei der Ladungssicherung von Gefahrgut vor allem darum, die Gesundheit und das Leben von Personen zu schützen und gleichzeitig die Ladung vor möglichen Schäden zu bewahren.
Doch ab wann kann man von einem Gefahrguttransport sprechen und was gibt es beim Transport zu beachten? In unserem Blogbeitrag erfahren Sie, was Sie zum Thema Transport von Gefahrgut wissen müssen.
Wann spricht man von einem Gefahrguttransport?
Sobald gefährliche Stoffe oder Güter befördert werden, welche eine Gefahr für Menschen, Tiere, die Umwelt oder Sachwerte darstellen, spricht man von einem Gefahrguttransport. Diese Stoffe haben chemische, physikalische oder biologische Eigenschaften, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit besondere Anforderungen an die Verpackung, Kennzeichnung und den Transport stellen. Der Transport von Gefahrgut unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften, den sogenannten ADR-Vorschriften. Die ADR ist ein internationales Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Sobald Stoffe und Gegenstände, welche als Gefahrgut definiert sind, ohne entsprechende Kennzeichnung und Sicherung transportiert werden, liegt ein Verstoß gegen die ADR-Richtlinien vor – es drohen empfindliche Strafen.
In welchen Ländern gelten die ADR-Richtlinien für den Transport von Gefahrgut?
Aktuell gehören 54 Staaten dem ADR-Übereinkommen an, darunter nahezu alle europäischen Länder wie beispielsweise Deutschland, Italien oder Frankreich sowie einige Staaten in Asien und Afrika wie beispielsweise Marokko, Nigeria und Usbekistan. Damit ist das ADR weit über Europa hinaus von internationaler Bedeutung.
Welche Voraussetzungen liegen bei einem Transport von Gefahrgut vor?
Um als Gefahrguttransport eingestuft zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt zunächst, dass der beförderte Stoff oder Gegenstand einer Gefahrgutklasse zugeordnet werden kann, weil er etwa giftig, ätzend, radioaktiv, leicht entzündbar oder explosionsgefährlich ist. Des Weiteren muss die Menge bestimmte Freigrenzen überschreiten, da kleinere Mengen unter Umständen von den Regelungen ausgenommen sein können. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Transport von Gefahrgut auf öffentlichen Verkehrswegen wie Straßen, Schienen, im Luftverkehr oder auf einer Wasserstraße stattfindet. Zu guter Letzt liegt ein Gefahrguttransport auch dann vor, wenn eine Kennzeichnungspflicht, wie beispielsweise das Anbringen von Warntafeln oder Gefahrenzetteln am Transportmittel besteht. In der Praxis gibt es einige Beispiele, welche verdeutlichen sollen, ab wann man von einem Gefahrguttransport sprechen kann. Dazu gehört der Transport von Benzin oder Diesel sowie der Transport von Farben, Lacken oder Klebstoffen.
Vorschriften zur Kennzeichnung beim Gefahrguttransport
Die ADR schreibt beim Transport von Gefahrgütern eine detaillierte Kennzeichnungsvorschrift vor, wodurch die Art der Gefahr eindeutig sichtbar gemacht werden soll. Folgende Elemente sind dabei am wichtigsten:
- Gefahrenzettel, welcher die jeweiligen Gefahrgutklassen zeigt (z.B. Totenkopf für giftige oder Flammen für entzündbare Stoffe)
- UN-Nummer: Dient zur eindeutigen Identifikation des Stoffes (vierstellige Nummer)
- Warntafel: Befindet sich jeweils an der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs in Form einer orangefarbenen Tafel
- Begleitpapier: Informationen über den Stoff, den Absender, Empfänger sowie Notfallmaßnahmen
Wer ist für Gefahrguttransporte befugt?
Für den Straßentransport von Gefahrgut bedarf es einer speziellen Schulung für Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer. Sofern die Gefahrgutmenge unter dem Schwellenwert von 1.000 Punkten liegt, genügt eine Unterweisung gemäß der ADR 1.3. Bei einer Überschreitung dieses Wertes ist ein gültiger ADR-Schein verpflichtend. Ohne eine entsprechende Qualifikation ist der Transport nicht zulässig. Die genannte Regelung gilt übrigens auch für mitfahrende Personen. Die Gefahrgutbeauftragten hingegen sind nicht für die Durchführung des Transports verantwortlich, sondern übernehmen eine beratende Aufgabe. Diese beinhaltet die Dokumentation, die Überwachung und die Schulung der zuständigen Fahrer. Gefahrgutbeauftragte sind dazu befugt, die Fahrer gemäß ADR 1.3 zu unterweisen, damit der Transport unterhalb der 1.000-Punkte-Grenze rechtssicher durchgeführt werden kann.
Die Unterweisung bei Fahrzeugen unter der 1.000-Punkte-Grenze beinhaltet die Sicherstellung, dass folgende Ausrüstung im Fahrzeug vorhanden ist:
- Eine Warnweste für jedes Besatzungsmitglied
- Ein gültiger Feuerlöscher
- Ein Verbandskasten
- Ein Warndreieck, Auffahrkeile sowie Ladungssicherheitsmaterial
- Eine Teilnahmebescheinigung für die Unterweisung nach ADR 1.3
Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Ausrüstungsgegenstände vor jeder Fahrt kontrolliert werden.
Gelten die Regeln auch für Privatpersonen?
Die Gefahrguttransporte im privaten Bereich unterliegen ebenfalls den ADR-Vorschriften – allerdings nur dann, wenn bestimmte Mengen überschritten werden. Das heißt, in einigen Fällen sind Privatpersonen von bestimmten Anforderungen befreit, solange sie die festgelegten Mengenlimits nicht überschreiten. Auch die Anforderungen an die Verpackung und Kennzeichnung sind weniger streng als im gewerblichen Transport. Es reicht aus, wenn die Verpackung sicher ist, ohne dass alle ADR-Vorgaben erfüllt werden müssen. Im privaten Transport sind keine speziellen Schulungen erforderlich, ausgenommen, das Gefahrgut erfordert besondere Vorsichtsmaßnahmen.
Man kann also konstatieren, dass der private Transport von gefährlichen Gütern weniger strengen Vorschriften und Anforderungen unterliegt als der gewerbliche Transport.
Diese zusätzlichen Kosten sollten beachtet werden
Beim Gefahrguttransport können zusätzlich zu den regulären Transportkosten eine Reihe weiterer Kosten anfallen. Diese setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen und können je nach Art des Gefahrguts variieren. Grundsätzlich setzen sich die Kosten aus folgenden Punkten zusammen:
- Schutzbehälter
- Kosten für spezielle Verpackungen
- Spezielle Transportmittel
- Kosten für geschultes Personal
- Gefahrgutbeauftragte
- Zusätzliche Dokumentation und Aufbewahrung der Dokumente
- Zusätzliche Versicherungskosten
- Sicherheitszuschläge (speziell bei explosiven Stoffen)
Diese Kosten sollten bei der Transportplanung frühzeitig berücksichtigt werden, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
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Der sichere Transport von gefährlichen Gütern ist unerlässlich, um nicht nur den Schutz von Leben und Gesundheit, sondern auch die Sicherheit der Umwelt und Sachwerte zu gewährleisten. Die Einhaltung der ADR-Vorschriften ist dabei maßgeblich wichtig, um Gefahren durch unsachgemäße Handhabung zu vermeiden. Ob im gewerblichen oder privaten Bereich, die korrekte Sicherung der Ladung, die angemessene Kennzeichnung und die Schulung der beteiligten Personen sind wesentliche Voraussetzungen für einen sicheren Transport.
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